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Das Gastronomie- und Beherbergungsmandat sicher betreuen

In den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten liegt der Fokus des Beraters und der Finanzverwaltung auf den Themen „Kassenführung“ und „Betriebsprüfungen“, wenn es um das Gastronomiemandat geht. Aufzeichnungspflichten, Besonderheiten bei der Erfassung branchenspezifischer Geschäftsvorfälle und Änderungen der Rechtsgrundlagen stellen hohe Anforderungen an den Berater und seine Mitarbeiter.
 
Das Seminar soll dem Berater und seinen Mitarbeitern das Rüstzeug geben, das Gastronomie und Beherbergungsmandat sowohl in der laufenden Bearbeitung wie auch im Rahmen von Außenprüfungen auf der Basis der neuesten Rechtslage optimal zu betreuen. Es wird die Teilnehmer zurück zu den Ausgangsfragen des Ertrags- und Umsatzsteuerrechts führen, aber gleichzeitig vertiefende Kenntnisse in Bezug auf die Gastronomie /Beherbergungsbranche vermitteln und einen Überblick über die aktuelle Rechtsentwicklung / Rechtsprechung und Verwaltungsauffassungen schaffen. 

Themenübersicht

Ertragsteuerliche Fragen
  • Die „richtige“ Gewinnermittlungsart bzw. deren Wechsel
  • Grundstücke im Betriebsvermögen
  • Verpächter-Wahlrecht bei der Betriebsverpachtung im Ganzen
  • Trinkgelder
 
Umsatzsteuerliche Fragen
  • Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Besonderheiten bei Cateringleistungen
  • Steuersatzbestimmung (vor und nach dem 01.01.2026)
  • Schadenersatz
  • Gutscheine
  • Rechnungsstellung (inkl. E-Rechnung, Bettensteuer, Anzahlungen, Business-Package)
  • Trinkgelder
 
Allgemeine Problemfelder
  • Schwerpunkte bei Außenprüfungen
  • Rück- und Ausblick auf ausgewählte Gesetzesänderungen
 
Aktuelle Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung
  • z.B. Rechtsprechung zur Steuersatzbestimmung bei Frühstück & Co.